EN 11611 Schweißerschutz
Schutzkleidung für Schweißen und verwandte Verfahren.
Diese Kleidung schützt den Träger gegen kleine Metallspritzer (Schweißspritzer), gegen kurzzeitigen Kontakt mit Flammen, gegen Strahlungswärme aus dem Lichtbogen und bietet in begrenztem Maße elektrische Isolation.
Die Norm legt zwei Klassen mit spezifischen Leistungsanforderungen fest, wobei Klasse 1 (gelegentliches Schweißen) die niedrigere und Klasse 2 (häufiges Schweißen) die höhere Klasse ist. Schweißerkleidung muss Ober-, Unterleib, Hals, Arme und Beine vollständig bedecken. Schweißerschutzkleidung muss so ausgeführt sein, dass keine elektrisch leitende Verbindung zwischen Innen- und Außenseite besteht. Verschlüsse müssen verdeckt werden, Taschen sind unerwünscht; falls vorhanden, müssen sie mit Patten versehen werden, die die Taschenöffnungen auf jeder Seite 10 mm überdecken.
Bei Seitentaschen unterhalb der Taille darf der Eingriff nicht mehr als 10° über die Seitennaht hinaus nach vorne ragen. Das Brennverhalten der Gewebe muss nach ISO 15025 und ISO 9150 bestimmt werden. Als Piktogramm ist eine Schweißelektrode mit Metallspritzern bestimmt. Die Kleidung entspricht mindestens der Kategorie II, muss also mit CE gekennzeichnet sein.