EN 11612 Flammschutz
Kleidung zum Schutz gegen Hitze.
Diese Norm regelt den Einsatz von Kleidung bei kurzzeitigem Kontakt mit Flammen (begrenzte Flammenausbreitung „A“, konvektive Wärme „B1“, Strahlungswärme „C1“, flüssige Aluminiumspritzer „D1“, flüssige Eisenspritzer „E1“, Kontaktwärme „F1“).
Bei kurzzeitigem Flammkontakt darf die Bekleidung maximal 2 Sekunden nachbrennen. Die Kleidung muss Ober-, Unterkörper, Hals, Arme und Beine vollständig bedecken.
Als Piktogramm ist die Flamme bestimmt. Die Kleidung entspricht je nach Leistungsstufe Kategorie II oder III und muss mit dem CE-Zeichen, der Jahreszahl und der Kennnummer des Prüfinstituts gekennzeichnet sein.